Home > Schiessprogramm > Obligatorisch
 





 
Div. Schiessen
 
Obligatorische Übungen 2010
 
Samstag 29. Mai 16.00 - 18.00 Uhr
Samstag 28. August 16.00 - 18.00 Uhr
 
Schiesspflicht
 
Schiesspflicht (bis. max. 34 Jahre): Jahrgänge 1976 – 1990.
 
Mindesanforderungen
 

Die Schiesspflicht gilt als bestanden mit 42 Punkten und nicht mehr als 3 Nullern.

 

Schiesspflichtige haben das obligatorische Programm grundsätzlich mit der persönlichen Waffe zu schiessen.

 
Ausrüstung
 
Bitte nehmen Sie nebst der Waffe und Gehörschutz folgende Unterlagen mit:
 

- Aufgebot Schiesspflicht des Bundes.
- Schiessbüchlein / Leistungsausweis.

- Für fehlende Aufgebote und Schiessbüchlein / Leistungsausweise wird eine Bearbeitungsgebühr verlangt!

 

Verhalten im Stand

 

Vor betreten des Schiessstandes:

 

- Stgw 90: Magazin entfernen, Verschluss öffnen, Seriefeuersperre auf „Weiss“.
- Stgw 57: Magazin entfernen, Ladeanzeiger tief, Seriefeuersperre auf „Weiss“.
- Karabiner: Magazin entfernen, Verschluss öffnen.

 
Im Schiessstand:
 

- Gehörschutz tragen.
- Vor der Schiessübung Waffe ausstossen.
- Bei Unsicherheiten, Waffenproblemen, schlechten Schusslagen helfen die anwesenden Schützenmeister.

 
Home | Sitemap | Webmaster | Top
© 2004 Schützenbund Läufelfingen